Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Elektronikgerätegesetz – Elektroschrott leichter entsorgen!

Verbraucher können künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen. Der Handel soll beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Kabinett am 11.03.2015 beschlossen. So will die Regierung die Umwelt schützen und knappe Ressourcen schonen.

Die Bundesregierung hat das Gesetz beschlossen und der europäischen Richtlinie angepasst. Bundestag und Bundesrat müssen an dem Verfahren beteiligt werden. Voraussichtlich kann das Gesetz Ende 2015 in Kraft treten.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-11-elektroschrott.html