Archiv für den Monat: März 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf eine Zeitung private E-Mails von einem abhanden gekommenen Laptop eines Ministers veröffentlichen, wenn sich aus diesen ein jahrelanger Sozialbetrug ergibt?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VI ZR 490/12, Urteil vom 30.09.2014) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 137/2014 wie folgt aus: ” Zwar greift eine Berichterstattung, die sich auf den Inhalt der zwischen dem Kläger und seiner Geliebten gewechselten E-Mails stützt, in die Vertraulichkeitssphäre des Klägers und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Beide genannten Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützen das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater E-Mails nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig. Das von den Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungsfreiheit überwiegen das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die veröffentlichten Informationen von einem Dritten in rechtswidriger Weise beschafft worden sind. Nach den getroffenen Feststellungen haben sich die Beklagten die E-Mails nicht durch vorsätzlichen Rechtsbruch verschafft, um sie zu publizieren. Sie haben sich an dem Einbruch in die Vertraulichkeitssphäre des Klägers auch nicht beteiligt, sondern aus dem Bruch der Vertraulichkeit lediglich Nutzen gezogen. Die Informationen, deren Wahrheit der Kläger nicht in Frage stellt, haben einen hohen “Öffentlichkeitswert”. Sie offenbaren einen Missstand von erheblichem Gewicht, an dessen Aufdeckung ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Als Minister und als Landtagsabgeordneter gehörte der Kläger zu den Personen des politischen Lebens, an deren Verhalten unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse besteht. Die der Beklagten zu 1 zugespielten E-Mails belegen, dass sich der Kläger über viele Jahre der wirtschaftlichen Verantwortung für seine Tochter E. entzogen und diese auf den Steuerzahler abgewälzt hat. Er hat es im eigenen persönlichen, wirtschaftlichen und politischen Interesse hingenommen, dass seine ehemalige Geliebte für die gemeinsame Tochter Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezog, obwohl die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht gegeben waren. Denn die Kindesmutter hatte der zuständigen Behörde den Kläger pflichtwidrig nicht als Vater von E. benannt.

Der Bundesgerichtshof hat auch die Veröffentlichung verschiedener E-Mails in direkter oder indirekter Rede als zulässig angesehen. Die im Wortlaut veröffentlichten E-Mails dokumentieren mit besonderer Klarheit, wie der Kläger mit der Verantwortung gegenüber seiner nichtehelichen Tochter und der Mutter seines Kindes – und damit mittelbar gegenüber der Allgemeinheit, die jedenfalls bis zur Veröffentlichung der streitgegenständlichen Informationen die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen tragen musste – umgegangen ist.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Ratgeber zum Datenschutz „Meine Privatsphäre als Mieter“!

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, und der Berliner Mieterverein haben einen Ratgeber zum Datenschutz im Mietverhältnis und bei der Wohnungssuche herausgegeben. Thematisiert werden u.a. die Wohnungsbesichtigung, die Installation von Videokameras und der Umfang der Auskunftsansprüche des Vermieters. Außerdem erhalten die Leserinnen und Leser Tipps und Hinweise auf weitere Informationen.

„Mit dieser Broschüre möchten wir Mieterinnen und Mieter über ihre Datenschutz- und Informationsrechte im Mietverhältnis und bei der Wohnungssuche aufklären“, so Wibke Werner vom Berliner Mieterverein.

Dr. Alexander Dix: „Mit dieser Broschüre geben wir den Mieterinnen und Mietern ein praktisches Nachschlagewerk zum Schutz der Privatsphäre an die Hand.“

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Investitionsbank des Landes Berlin (IBB) plant eine Eigentums-Förderung!

Wer sich in Berlin Wohneigentum zulegen will, darf in Zukunft auf Unterstützung hoffen. Die Investitionsbank des Landes Berlin (IBB) plant eine Eigentums-Förderung.

Wohneigentum soll in Berlin wieder gefördert werden. Das sagte der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Berlin (IBB), Jürgen Allerkamp, am 26.02.2015 bei der Vorstellung des Wohnungsmarktberichts 2014.

Dieses Vorhaben der IBB wird vom Berliner Mieterverein scharf kritisiert: „Es kann nicht sein, dass Berlin die Eigentumsbildung finanziell unterstützt, während eine ganze Reihe wichtiger Aufgaben nicht gelöst sind, so zum Beispiel die Mietensituation im Sozialen Wohnungsbau, die ungenügende Zahl preiswerter Neubauwohnungen und die viel zu teure energetische Sanierung“, erklärte Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild. „Hier werden falsche Prioritäten gesetzt. Berlin ist im Länderfinanzausgleich Nehmerland. Da kann es sich diesen Luxus nicht leisten.“

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Besteht bei einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung in einem Nachrichtenmagazin nach Ausräumung des Verdachts ein Berichtigungs- bzw. Richtigstellungsanspruch?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VI ZR 76/14, Urteil vom 18.11.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 68/2014 vom 18.11.2014 wie folgt aus: “Zwar kommt auch im Fall einer im Veröffentlichungszeitpunkt zulässigen Verdachtsberichterstattung ein Berichtigungsanspruch des Betroffenen grundsätzlich in Betracht, wenn – wie im Streitfall – der Tatverdacht später ausgeräumt wird und die Rufbeeinträchtigung fortdauert. Jedoch ergibt die gebotene Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK) sowie dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK), dass das Presseorgan nicht verpflichtet werden kann, sich nach einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung selbst ins Unrecht zu setzen. Deshalb kann der Betroffene bei späterer Ausräumung des Verdachts und Fortwirkung der Beeinträchtigung von dem Presseorgan nicht die Richtigstellung der ursprünglichen Berichterstattung, sondern nur die nachträgliche Mitteilung (Nachtrag) verlangen, dass nach Klärung des Sachverhalts der berichtete Verdacht nicht mehr aufrechterhalten werde.”

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Achtung! Gefälschte Mails im Namen von DHL und UPS unterwegs!

Verbraucherschützer warnen vor gefälschten E-Mails: Unter dem Namen bekannter Paketdienste wie DHL und UPS verbreiten Internet-Kriminelle derzeit Computerviren. Die Links zur angeblichen Sendungsverfolgung führen zu Schadsoftware.

http://www.focus.de/finanzen/news/professionell-aber-gefaehrlich-achtung-gefaelschte-mails-im-namen-von-dhl-unterwegs_id_4525733.html

Aus der Rubrik “Wohnungsmarktberichte”:

Wohnungsmarktbericht der Investitionsbank Berlin am 26.02.2015 vorgestellt!

Von 2009 bis 2013 gewann Berlin mit rund 160.000 Personen ungefähr so viele Einwohner hinzu wie die Nachbarstadt Potsdam aufweist. Das geht aus dem „IBB Wohnungsmarktbericht 2014“ hervor, den die IBB gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 26.02.2015 vorgelegt hat.

Nachstehend einige Daten aus dem Wohnungsmarktbericht:

– Es gibt knapp 1,9 Mio. Wohnungen in Berlin

– davon sind rund 22 % Einzimmerwohnungen

– vom 4. Quartal 2013 bis zum 3. Quartal 2014 betrug der Anstieg bei den Mieten rund 6 %

– Spandau: Die Angebotsmiete liegt im Median mit 6,58 EUR/m² deutlich unterhalb des Gesamtberliner Niveaus von 8,25 EUR/m². Auch die Spanne, die das Gros der Angebote         umfasst, ist mit 5,20 EUR/m² bis 8,05 EUR/m² sowohl beim unteren als auch beim oberen Grenzwert geringer.

http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-62/216_read-9981//back-52/

Aus der Rubrik “Verbraucherumfragen”:

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Verbraucherumfrage zum Thema Mahngebühren durch!

Haben auch Sie Ärger mit horrenden Mahn”gebühren”?

Die Verbraucherzentrale Hamburg will wissen, welche Mahnkosten Unternehmen in der Praxis fordern. Nehmen Sie an derUmfrage teil und schreiben Sie Ihre Erfahrungen anverbraucherrecht@vzhh.de (keine Beratung)!

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Wohnungseigentümer in seiner Wohnung den vorhandenen Teppichboden entfernen und stattdessen Parkett einbauen, wenn die Schallschutzwerte eingehalten werden, die sich aus der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109 ergeben?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – V ZR 73/14, Urteil vom 27.02.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 26/2015 wie folgt aus: “Die Entscheidung beruht auf der Überlegung, dass die Auswahl des Bodenbelags die Gestaltung des Sondereigentums betrifft und im Belieben des Sondereigentümers steht. Der Schallschutz muss in erster Linie durch die im Gemeinschaftseigentum stehenden Bauteile gewährleistet werden. Welcher Bodenbelag bei der Errichtung des Gebäudes vorhanden war, ob dieser durch den Bauträger oder durch die Ersterwerber bestimmt worden ist und ob er in allen Wohnungen einheitlich war oder nicht, sind keine geeigneten Kriterien für das über die gesamte Nutzungszeit des Gebäudes einzuhaltende Schallschutzniveau. Dies ergibt sich schon daraus, dass solche Umstände späteren Erwerbern in aller Regel unbekannt sind. Außerdem spricht gegen ein dauerhaftes Gepräge der Anlage, dass sich die geschmacklichen Vorlieben für bestimmte Bodenbeläge im Laufe der Zeit verändern.”

Aus der Rubrik “Verbraucherstatistiken”:

Bundesagentur für Arbeit  – Arbeitslosigkeit in Berlin im Februar 2015 leicht gesunken!

Die Zahl der Arbeitslosen in Berlin ist im Februar um 2000 auf gut 205 000 gesunken. Die Quote lag bei 11,2 Prozent und damit 0,1 Prozentpunkte niedriger als im Januar, wie die Bundesagentur für Arbeit am 26.02.2015 mitteilte. «Damit verzeichnen wir den höchsten Rückgang der Arbeitslosigkeit in einem Februar seit 1992», erklärte die Chefin der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Jutta Cordt.

Aus der Rubrik “Verbraucherstatistiken”:

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg  – Unfallbilanz 2014 Zahl der Verkehrstoten auf Berlins Straßen wieder gestiegen!

Die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr ist wieder deutlich gestiegen: Im vergangenen Jahr kamen 52 Menschen bei Unfällen auf Berlins Straßen ums Leben – das sind fast 30 Prozent mehr als 2013.