Archiv für den Monat: März 2015

Aus der Rubrik “Verbraucherwarnhinweise”:

Gefälschte E-Mails im Umlauf, die scheinbar von Amazon kommen!

Retarus GmbH – Presseinformation vom 24.02.2015 – “Phishing-Methoden werden immer perfider: Retarus warnt aktuell vor personalisierten Phishing-Mails, die neben dem täuschend echten Layout von Amazon auch die exakten Adress- und Telefondaten der Empfänger enthalten. Der globale Anbieter von E-Mail Security Services empfiehlt daher die sorgfältige Überprüfung enthaltener Links.”

 

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Rechtfertigt allein der Bezug von gesetzlicher Altersrente die Befristung des Arbeitsverhältnisses aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 7 AZR 17/13, Urteil vom 11.02.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteilung Nr. 5/15 vom 11.02.2015 wie folgt aus: “Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.

Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein rechtfertigt die Befristung des Arbeitsverhältnisses aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG) nicht. Erforderlich ist in diesem Fall vielmehr zusätzlich, dass die Befristung einer konkreten Nachwuchsplanung der Beklagten diente.”

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann ein Mieter gegenüber einer beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme seines Vermieters einwenden, dass er bereits selber mit Erlaubnis des Vorvermieters einen Zustand geschaffen habe, der allgemein üblich sei?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 25/12, Urteil vom 10.10.2012) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 168/2012 vom 10.10.2012 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass dem Einwand der Beklagten, die Modernisierung stelle für sie mit Rücksicht auf die zu erwartende Mieterhöhung eine unzumutbare Härte dar, nicht gemäß § 554 Abs. 2 Satz 4 BGB entgegengehalten werden kann, dass die Mietwohnung durch den Anschluss an die Zentralheizung lediglich in einen Zustand versetzt werde, wie er allgemein üblich sei. Denn Grundlage für die Beurteilung ist nicht der im Zeitpunkt der Anmietung vorhandene Zustand (mit einem Einzelofen und einem Gamat-Heizgerät), sondern der gegenwärtige Zustand einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Veränderungen. Die Regelung des § 554 Abs. 2 Satz 4 BGB soll im Interesse der Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse verhindern, dass eine Modernisierung, mit der lediglich ein allgemein üblicher Standard erreicht wird, im Hinblick auf persönliche Härtefallgründe unterbleibt. Diese Zielsetzung gebietet es, einen vom Mieter rechtmäßig geschaffenen Zustand zu berücksichtigen, der diesem Standard bereits entspricht.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit dieses prüft, ob der Anschluss der Wohnung der Beklagten an die Zentralheizung zu einer Energieeinsparung gegenüber dem vorhandenen Zustand (Gasetagenheizung) führt und ob eine Härte im Sinne des § 554 Abs. 2 Satz 2 BGB vorliegt.”

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 02.03.2015 –  Amtsgericht kassiert GSW-Abrechnung: Alternativer Mieterschutzbund sieht sich bestätigt!

Falkenhagener Feld. Ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts Spandau vom 10. Februar könnte nach Ansicht des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) dazu führen, dass auf die Wohnungsgesellschaft GSW Rückzahlungen an Mieter in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro zukommen.

Mit dem Versäumnisurteil (Geschäftszeichen 2 C 50/15) hat das Amtsgericht Spandau die zur Deutsche Wohnen AG gehörende GSW zur Rückzahlung von 1146,84 Euro aus der Betriebs- und Heizungskostenkostenabrechnung für das Jahr 2012 an eine Mieterin verurteilt. Anlass war die Klage der Mieterin aus der Westerwaldstraße 1, die ursprünglich 103,16 Euro nachzahlen sollte….

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/sonstiges/amtsgericht-kassiert-gsw-abrechnung-alternativer-mieterschutzbund-sieht-sich-bestaetigt-d71714.html

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Das geplante Gesetz zur Einführung einer Frauenquote ist in wichtigen Passagen verfassungswidrig und lässt sich in Teilen wohl auch nicht mit Europarecht vereinbaren. Diese Auffassung vertreten gleich mehrere Gutachter in ihren Stellungnahmen für die Fachausschüsse des Bundestags.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gutachter-verreissen-gesetzentwurf-zur-frauenquote-13443363.html

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO-Tipp: “Stressfrei umziehen”!

Ein Umzugsunternehmen haftet für Transportschäden, wenn es über eine Güterverkehrserlaubnis verfügt.

ZDF WISO erinnert in seinem Bericht daran, dass Umzugsunternehmen nur für den Inhalt von Transportkisten haften, die sie selbst gepackt haben.

Schließlich rät das Verbrauchermagazin dazu, Schäden unbedingt sofort zu melden.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2344542/Heute-in-WISO#/beitrag/video/2344540/WISO-Tipp:-Stressfrei-umziehen

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann eine Architektenleistung konkludent abgenommen werden?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VII ZR 220/12, Urteil vom 26.09.2013) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seinem amtlichen Leitsatz der vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die konkludente Abnahme einer Architektenleistung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezug des fertiggestellten Bauwerks und Ablauf einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistungen rügt (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. Februar 2010  – VII ZR 64/09, BauR 2010, 795 = NZBau 2010, 318).”