Aus der Rubrik “Mietertipps”:

WISO-Tipp – Was eine Untervermietung voraussetzt!

Wenn jemand für längere Zeit auszieht, wird die Wohnung zu groß und zu teuer. Ein Untermieter kann helfen, die Kosten in den Griff zu bekommen – die Mietwohnung kann so weiter Lebensmittelpunkt bleiben. Wenn Mieter ein Zimmer untervermieten möchten, müssen sie sich im Klaren sein: Aus einem einfachen Mieter wird ein Vermieter mit allen Rechten und Pflichten. Was es alles zu beachten gilt, zeigt der WISO-Tipp.

Wichtige Regeln für den UntermietvertragDer Untermietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter/innen sollte unbedingt schriftlich abgefasst sein und folgende wichtige Regelungen enthalten:
•  Bezeichnung der zur Nutzung überlassenen Räume,
•  Regelung der Mitbenutzung von gemeinschaftlichen Räumen in der Wohnung (Küche, Bad) und/oder von gemeinsamen Haushaltsgegenständen (z. B. Waschmaschine, Telefon o. ä.),
•  Miethöhe,
•  eventuelle Kostenbeteiligung des Untermieters/der Untermieterin an Betriebs- und Heizkosten, Strom- und Gaskosten, Schönheitsreparaturen sowie an Erwerb bzw. Instandhaltung von gemeinsamen Haushaltsgegenständen (Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger u. ä.),
•  bei möblierter Untervermietung eine genaue Inventarliste, in der auch der Erhaltungszustand der einzelnen Einrichtungsgegenstände bei Einzug festgehalten ist,
•  Kündigungsfristen für Haupt- und Untermieter/innen,
•  die Leistung/Rückzahlung von Kautionen sowie die Verrechnung gezahlter Betriebs- und Heizkostenvorschüsse und gemeinsamer Anschaffungen, wenn der/ die Untermieter/in auszieht.

http://www.heute.de/zimmer-untervermieten-rechte-und-pflichten-38137738,4672.html