BAG – 2 AZR 237/14, Urteil vom 26.03.2015 – Kündigungsschutz gilt direkt nach künstlicher Befruchtung!
Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot gilt sofort nach einer künstlichen Befruchtung – und zwar nicht erst mit der erfolgreichen Einnistung der Eizelle. So hat nun das Bundesarbeitsgericht am 26.03.2015 entschieden.