Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BAG – 2 AZR 237/14, Urteil vom 26.03.2015 – Kündigungsschutz gilt direkt nach künstlicher Befruchtung!

Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot gilt sofort nach einer künstlichen Befruchtung – und zwar nicht erst mit der erfolgreichen Einnistung der Eizelle. So hat nun das Bundesarbeitsgericht am 26.03.2015 entschieden.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bundesarbeitsgericht-kuendigungsschutz-gilt-direkt-nach-kuenstlicher-befruchtung/11562190.html