Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung

Am 27. Mai hat die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung beschlossen. Künftig können Verbraucher und Unternehmer dann für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen.

„Durch den Ausbau der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten werden sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer neue niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung geschaffen“, erklärte Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas nach dem Beschluss.
Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten, etwa über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen, in einem einfachen, unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren versuchen, eine Schlichtung zu erreichen. Häufig führe die Schlichtung dann zügig zu einer einvernehmlichen Lösung und erspare den Beteiligten damit den Weg zu den Gerichten, so Maas weiter.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150527_ADR-Richtlinie.html?nn=3433226