Aus der Rubrik “Lobbyismus”:

Stellungnahme Dirk Wohltorf – Vorstandsvorsitzender IVD Berlin-Brandenburg e.V.  – zum “Mietspiegel-Urteil” des Amtsgerichts Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015 – :

„Das war eine Ohrfeige mit Ansage. Seit Jahren weist der IVD Berlin-Brandenburg auf den Umstand hin, dass der Berliner Mietspiegel wohl kaum das Prädikat „qualifiziert“ verdient hat. So wird unter anderem der Betrachtungszeitraum von vier Jahren einer dynamischen Stadt wie Berlin in keiner Weise gerecht, vor allem wenn es nach der jüngst beschlossenen Mietpreisbremse auch darum geht, Neuvertragsmieten zu deckeln. Wer den Markt realitätsnah abbilden will, wird für die ortsübliche Vergleichsmiete bei einer Neuvermietung die Abschlussmieten der vergangenen zwei bis drei Jahren betrachten müssen. Das kann der Berliner Mietspiegel gar nicht leisten.

Bemerkenswert ist, dass das Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg dem Berliner Mietspiegel zudem die wissenschaftliche Methodik abspricht. Auf diese Weise kassiert das Gericht die komplette Grundlage der erst vor kurzem weitergedrehten Regulierungsspirale. Denn nur wenn ein fundierter Vergleich der Mieten möglich ist, kann die Mietpreisbremse zum Einsatz kommen. Im Klartext heißt das: Die für den 1. Juni geplante Einsetzung der Mietpreisbremse in Berlin muss ausgesetzt werden, um tausende jetzt vorprogrammierte Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Alles andere wäre verantwortungslos.

http://www.ivd-berlin-brandenburg.de/Statement-anlaesslich-des-Gerichtsurteils-zum-Berliner-Mietspiegel-875007.html