Aus der Rubrik “Wohnungsbaupolitik”:

Berliner Morgenpost am 21.05.2015: Karlsruher Urteil gibt Berliner Kleingärtnern neue Hoffnung!

Der Senat hat einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht nicht publik gemacht. Dabei könnte das Grundsatzurteil entscheidende Bedeutung für den wohl heißesten Grundstückskonflikt der Stadt haben.

Berlin hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gesiegt. Der Entschädigungsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist es gelungen, vor dem höchsten deutschen Gericht Ansprüche privater Bauherren gegen die Stadt abzuwenden. Eine Brache in Prenzlauer Berg, die der Bezirk Pankow zur Grünfläche erklärt hatte, muss nicht zu dem höheren Wert als Bauland entschädigt werden. Statt der geforderten 225.000 Euro erhielten die Eigentümer der Fläche nur 105.000 Euro.

Diesen Erfolg machte das Haus von Bausenator Andreas Geisel (SPD) jedoch nicht publik. Dabei könnte das Grundsatzurteil durchaus entscheidende Bedeutung für den wohl heißesten Grundstückskonflikt der Stadt haben: den Streit um die Bebauung der Wilmersdorfer Kleingartenkolonie Oeynhausen. Hier stehen nach mancher juristischer Lesart bis zu 30 Millionen Euro Entschädigung im Raum, wenn dem Eigentümer, dem Luxemburger Finanzinvestor Lorac, das Baurecht verweigert wird. Der drohende Millionenschaden war das stärkste Argument von Charlottenburg-Wilmersdorfs Bürgermeister Reinhard Naumann und Baustadtrat Marc Schulte (beide SPD), eine Bebauung zu gestatten, obwohl sich vor einem Jahr ein Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen hatte, die Kolonie zu erhalten.

Den diskreten Umgang mit dem brisanten Urteil erklärt sich Alban Becker, der Vorsitzende des Kleingärtnervereins Oeynhausen, so: “Man will damit nicht herausgehen, weil das Urteil einigen Investoren Druckmittel entzieht, die politisch verwendet werden.”

Der Sprecher von Bausenator Geisel sagte, man sei dabei, das Urteil zu prüfen. Ob die Ergebnisse auf Oeynhausen übertragbar seien, “dazu wagen wir noch keine Festlegung”. Im Streit um die Kolonie stärkt Karlsruhe jedoch die Position derjenigen, die das Entschädigungsargument schon immer für unseriös hielten. Ein weiteres Argument lieferte jetzt ein Gutachten des Juristen Michael Wild aus der renommierten Kudamm-Kanzlei Malmendier Partners im Auftrag der BVV-Fraktionen von CDU und Piraten. Der Autor bezieht als erster der zahlreichen Gutachter zum Thema das Verfassungsgerichtsurteil mit ein. Zudem betrachtet er, ob das Grundstück tatsächlich erschlossen ist, was er bejaht. Entsprechend sei die Frist von sieben Jahren für den Baubeginn längst abgelaufen. Die Lorac hätte keinen Anspruch auf Entschädigung.

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