Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Einführung einer sozialen Richtsatzmiete!

Berliner Zeitung am 16.07.2015 – Gastbeitrag von Harald Wolf (Linke): Sozialwohnungen sind für Mieter da, nicht für Vermieter!

Beim Mietenvolksentscheid fordert die Initiative Hilfe für Sozialmieter – der rot-schwarze Senat will aber keine grenzenlose Subvention. Jetzt macht Ex-Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) einen simplen Vorschlag: Er will Höchstmieten festlegen.

Der Senat könnte eine gesetzliche Mietobergrenze im sozialen Wohnungsbau einführen, die sogenannte soziale Richtsatzmiete. Nicht nur der Berliner Mieterverein fordert dies. Auch der rot-rote Vorgängersenat diskutierte einen solchen Schritt bereits 2011. Seinerzeit war die SPD dazu aber nicht bereit – man verwies auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums, der mit Obergrenzen gefährdet sei. Die Zeit drängte damals, letzten Endes gab es dann nur eine unbefriedigende Lösung: die aktuelle.

Statt also mit dem Kostenargument gegen den Volksentscheid zu arbeiten, wäre der Senat gut beraten, mit der Einführung einer sozialen Richtsatzmiete den Gesetzentwurf des Volksentscheids sinnvoll zu ergänzen. Dem Haushalt bleiben so überflüssige Nachsubventionierungen erspart. Und Sozialwohnungen würden wieder für Menschen mit niedrigem Einkommen bezahlbar. Was ihr eigentlicher Zweck ist.

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