Aus der Rubrik “Verbraucherhinweise”:

Zollrechtliche Verbote und Einschränkungen bei Reisen!

Wir wollen Sie bei Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub vor unangenehmen Überraschungen bewahren. Hier erfahren Sie, welche Souvenirs Sie bedenkenlos mitbringen können, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und von welchen Reisemitbringseln Sie auf jeden Fall die Finger lassen sollten.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:

Tabakwaren Richtmengen innerhalb der EU
Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 Kilogramm

Hinweis:
Bis zum 31. Dezember 2017 sind Zigaretten, die Privatpersonen in den Republiken Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn oder Rumänien im steuerrechtlich freien Verkehr für ihren Eigenbedarf erwerben und selbst in das deutsche Steuergebiet befördern, vorbehaltlich des vorzeitigen Erreichens der globalen Verbrauchsteuer im Sinne des Artikels 10 der Richtlinie 2011/64/EU durch einen der genannten Mitgliedstaaten, nur bis zu einer Menge von 300 Stück steuerfrei.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html