Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin darf nicht geändert werden!

Der Tagesspiegel am 27.07.2015: Berliner Mietenvolksentscheid  – Mängel im Gesetz werden nicht korrigiert!

Das Mietenbündnis darf seinen Gesetzentwurf zum Volksbegehren nicht mehr ändern. Die Initiative hätte gern handwerkliche Fehler beseitigt. Derweil soll die rechtliche Prüfung durch die Senatsverwaltung noch im Juli abgeschlossen werden.

Der Gesetzentwurf der Initiative Mietenvolksentscheid bleibt offenbar mit wesentlichen Mängeln behaftet. Die Landeswahlleiterin lehnte drei Änderungswünsche der Initiative ab. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Änderungen wären „abstimmungsrechtlich nicht zulässig“, heißt es darin. Sie würden „Kernregelungen des Gesetzentwurfs“ betreffen, die nach der erfolgreichen ersten Stufe des Volksbegehrens nicht mehr korrigiert werden könnten. Damit müsste bei einem Volksentscheid über ein Gesetz abgestimmt werden, das von den Initiatoren selbst als suboptimal eingestuft wird.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-mietenvolksentscheid-maengel-im-gesetz-werden-nicht-korrigiert/12106538.html