Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

finantip.de am 17.09.2015: Einkommensteuererklärung – Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen!
Das Wichtigste in Kürze:

  • Spenden an eine gemeinnützige Organisation können Sie bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
  • Jede Spendenquittung zahlt sich aus, denn Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, sobald sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen.
  • Für Spenden bis 100 Euro müssen Sie nicht unbedingt Belege einreichen. Bis 200 Euro gelten vereinfachte Nachweispflichten.
  • Spenden in das Vermögen einer Stiftung lassen sich mit bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben geltend machen. Wenn Sie an politische Parteien spenden, sind bis zu 1.650 Euro absetzbar.
  • Wer kein Geld spenden will, kann auch Sachspenden leisten. Sie können sogar Ihren Zeitaufwand im Ehrenamt als Spende absetzen.
  • Verschiedene Spendensiegel helfen bei der Suche nach einer vertrauenswürdigen Organisation.