Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

mopo.de am 16.10.2015: Mieter-Rechte – So warm sollte Ihre Wohnung sein!

Die übliche Heizperiode dauert vom 1. Oktober bis zum 30. April, das ist auch in vielen Mietverträgen festgelegt. Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in dieser Zeit nicht erreicht, liegt ein Mangel der Wohnung vor.

In der Nacht – also zwischen 23 Uhr und 6 Uhr – reichen 18 Grad in den meisten Räumen aus.

http://www.mopo.de/recht/mieter-rechte-so-warm-sollte-ihre-wohnung-sein,21580442,28825246.html