Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

finanztip.de am 15.10.2015: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern!
Auch wenn Sie bereits vor einiger Zeit vorzeitig aus Ihrer Baufinanzierung ausgestiegen sind, können Sie von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Ihrem alten Vertrag profitieren. Haben Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können Sie sie möglicherweise von der Bank zurückerhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer seine zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossene Baufinanzierung vorzeitig getilgt hat, kann sich möglicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen.
  • Ursache ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hat zur Folge, dass man solche Verträge ewig widerrufen kann.
  • Banken wehren sich gegen den Widerruf mit dem Argument der Verwirkung. Nach Beendigung des Vertrages könne ein Kreditnehmer den Vertrag nicht mehr einfach widerrufen.
  • Der Bundesgerichtshof hat dazu noch nicht entschieden.
  • Die Bundesregierung plant, das ewige Widerrufsrecht auslaufen zu lassen. Danach könnten Verbraucher nur noch bis zu einem festen Zeitpunkt im Jahr 2016 widerrufen.

http://www.finanztip.de/baufinanzierung/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-darlehen/vorfaelligkeitsentschaedigung-fehlerhafte-widerrufsbelehrung/