Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

presse.wimdu.de am 02.10.2015 – Zweckentfremdungsverbotsgesetz: Vermieter-Vereinigung von privaten Ferienwohnungen und Onlineportal Wimdu leiten Verfassungsklage gegen Stadt Berlin ein!

Wimdu Geschäftsführer Arne Kahlke: Die Zeit ist reif, zu handeln
Vorgebracht wird die Klage einerseits von Mitgliedern der Apartment-Allianz – eine Vereinigung von mehr als 700 Gastgebern von Ferienwohnungen in Deutschland – sowie andererseits von dem Onlinevermittler von privaten Ferien-Apartments Wimdu. Arne Kahlke, Geschäftsführer von Wimdu, dazu: „Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, weil angesichts der fragwürdigen rechtlichen Lage immer mehr unserer Gastgeber an uns herangetreten sind. Wir haben uns daher jetzt entschlossen, sie in allen Belangen voll zu unterstützen. Umso mehr, weil erst diese Woche wieder eine völlig realitätsfremde Verschärfung des Gesetzes eingereicht wurde. Die Zeit ist jetzt reif, zu handeln.“

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