Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf – 21 S 13/15, Urteil vom 12.11.2015): Stehpinkler haftet nicht für Schäden am Marmorboden!

Entwarnung für Stehpinkler – vorerst. Auch das Landgericht Düsseldorf als Berufungsgericht will den Stehpinkler nicht “in die Knie zwingen”, sprich zum Sitzen verdonnern. Jetzt gibt es erste Diskussionen, ob das Problem im Vorfeld mit einer Mietvertagsklausel geregelt werden könnte.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-stehpinkler-haftet-nicht-fuer-schaeden-am-marmorboden_258_328000.html