Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

rp-online am 19.11.2015: Karlsruhe – Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Mietern!

Die Richter legen fest: Mieterhöhungen haben “auf der Basis der tatsächlichen Wohnfläche” zu erfolgen.

http://www.rp-online.de/wirtschaft/bundesgerichtshof-staerkt-rechte-von-mietern-aid-1.5570515

Anmerkung: Der AMV hat hierzu am 18.11.2015 seine Pressemitteilung 68/2015 “Grundsatz-Urteil zum Mietrecht: Abkehr des BGH bei Mieterhöhungen von bisheriger Rechtsprechung bei Wohnflächenabweichung!” veröffentlicht.

“Zwar begrüßt der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. die Entscheidung des BGH aus rein dogmatischer Sicht, da sich die ortsübliche Vergleichsmiete nur aus den tatsächlichen Begebenheiten, hier der Wohnungsgröße, und nicht aus fälschlicherweise fiktiv angenommenen Umständen ergeben kann, jedoch wird die Abkehr des BGH von seiner bisherigen pragmatischen 10 % – Rechtsprechung in der Praxis zu vermehrten Rechtsstreitigkeiten führen und das nicht nur bei Mieterhöhungen, sondern auch bei Mietminderungen wegen Wohnflächenabweichungen sowie bei der Höhe der Betriebskosten bei Wohnflächenabweichungen,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Da sich die nunmehrige Entscheidung des BGH ausschließlich auf Mieterhöhungen bei Wohnflächenabweichungen beschränkt und keine Aussagen zu den Problembereichen Mietminderungen wegen Wohnflächenabweichungen sowie Höhe der Betriebskosten bei Wohnflächenabweichungen trifft, wird es in Zukunft in der Instanzenrechtsprechung zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen und damit zu einer Verunsicherung kommen,” meint Piper. “Um dies zu verhindern, ist der Bundesgesetzgeber gefordert, unverzüglich zu handeln und mit eindeutigen gesetzlichen Regelungen für Rechtsklarheit zu sorgen,” fordert Piper.https://www.facebook.com/notes/alternativer-mieter-und-verbraucherschutzbund-ev/pressemitteilung-682015/1650265425247925