Aus der Rubrik “Mieterinformationen”.

promietrecht.de: Mieterwechselpauschalen müssen Mieter nicht bezahlen!

Eine Vereinbarung, dass bei Beendigung eines Mietvertrags der Mieter eine „Mieterwechselpauschale“ zahlen soll, ist unzulässig.

Unzulässig ist es auch, wenn eine Hausverwaltung oder ein Vermieter einen neuen Mieter mit Verwaltungskosten zum Einzug belasten möchte, Verwaltungskosten fordert.

http://www.promietrecht.de/Blog/Mieterwechselpauschalen-muessen-Mieter-nicht-bezahlen-E2326.htm