Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

ndr.de am 16.11.2015 – Wärmedämmung: Welche Rechte haben Mieter?

Die Außenwände eines Mietshauses zu dämmen, ist aufwendig und teuer. Der Gesetzgeber hat daher in der Energie-Einsparverordnung vorgesehen, dass Vermieter die Investitionskosten einer sogenannten energetischen Sanierung über eine entsprechende Mieterhöhung – die Modernisierungsumlage – wieder hereinholen können. Welche Rechte haben Mieter, wenn es um Wärmedämmung geht?

http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Waermedaemmung-Welche-Rechte-haben-Mieter,waermedaemmung314.html