Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Promietrecht: Vermieter schickt keine Betriebskosten-Abrechnung – was tun?

Aber Sie sollten Ihren Vermieter nur dann mahnen, die Abrechnung zu erteilen, wenn Sie schon länger in der Wohnung wohnen und bisher beträchtliche Guthaben gehabt haben.

Wenn Sie bisher schon Nachzahlungen leisten mussten, oder wenn Sie wegen Kostensteigerungen doch für das zurückliegende Jahr mit einer Nachzahlung rechnen müssen, sollten Sie sich bis zum Ende der Abrechnungsfrist nicht rühren.

Denn wenn der Vermieter nicht innerhalb von zwölf Monaten abgerechnet hat, kann er etwaige Nachzahlungsforderungen fast immer gar nicht mehr geltend machen.

http://www.promietrecht.de/Blog/Vermieter-schickt-keine-Betriebskosten-Abrechnung-was-tun-E2373.htm