Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

n-tv.de am 25.01.2016: Was ab 1. Februar gilt – Tschüss Kontonummer, hallo IBAN!

Am 1. Februar ist es so weit: Bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren gelten nicht mehr die Kontonummer und die Bankleitzahl. Verbraucher müssen ab diesem Tag stattdessen die 22-stellige International Bank Account Number – kurz IBAN – angeben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Aber was bedeutet das in der Praxis?

http://www.n-tv.de/ratgeber/Tschuess-Kontonummer-hallo-IBAN-article16846366.html