AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 25.02.2016: Nachlese AMV Stammtisch

Nachlese zum 11. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 17.02.2016 – Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin

Am 17.02.2016 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 11. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Frau Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecherin für Mieten und soziale Stadt, zu dem Thema „Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“.

Berliner Wohnraumversorgungsgesetz

Frau Schmidberger, MdA, stellte das zum 01.01.2016 in Kraft getretene „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – WoVG Bln)“ vom 24.11.2015 vor. Sie stellte dar, wen das Gesetz betrifft, was sich für Mieterinnen und Mieter in Sozialwohnungen ändert, wer Anspruch auf einen Mietzuschuss hat, wie hoch der Mietzuschuss ist, wo der Antrag auf Mietzuschuss zu stellen ist und was sich für Mieter von städtischen Wohnungen ändert.

Das Wohnraumversorgungsgesetz betrifft zunächst die ca. 120.000 Mieterhaushalte in den Sozialwohnungen (mit öffentlichen Mitteln auf Grundlage des II. WoBauG geförderte Mietwohnungen, zu deren Bezug man einen Wohnberechtigungsschein benötigt) und sodann die rund 300.000 Mieterhaushalte, die bei einer der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften (degewo AG, GESOBAU AG, Gewobag Wohnungsbau-AG, HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, STADT UND LAND Wohnbauten-GmbH und WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) wohnen.

Zuschuss zur Miete

Mieterinnen und Mieter, die auf der Grundlage eines gültigen Mietvertrages eine Sozialmietwohnung bewohnen, haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zur Miete, wenn ihr anrechenbares Haushaltseinkommen innerhalb der Berliner Einkommensgrenzen für die Wohnberechtigung im Sozialen Wohnungsbau (16.800,00 € für 1-Personen-Haushalt, 25.200,00 € für 2-Personen-Haushalt usw.) liegt und soweit die vom Haushalt angemietete Wohnfläche (1-Personen-Haushalt: 50 m², 2-Personen-Haushalt: 65 m², 3-Personen-Haushalt: 80 m², 4-Personen-Haushalt: 90 m² und zusätzlich 12 m² für jede weitere Person) in einem angemessenen Verhältnis zur Personenzahl der in der Wohnung wohnenden Haushaltsmitglieder steht. Der maximale Zuschuss beträgt: 2,50 €/m² monatlich.

Antrag stellen

 

Der Antrag ist zu stellen bei:

zgs consult GmbH. Brückenstraße 5, 10719 Berlin

E-Mail:post@mietzuschuss-berlin.de

Tel. 28 40 93 02

Die Öffnungszeiten der zgs consult GmbH sind

Montag bis Mittwoch von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Eine persönliche Vor-Ort-Beratung ist nur nach zuvoriger telefonischer Terminvergabe möglich.

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