Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Süddeutsche Zeitung am 25.02.2016: Mietrechtsreform – Die Fakten zählen!

Künftig soll nur noch die tatsächliche Wohnfläche Grundlage für die Berechnung der Miete sein.

Viele Wohnungen sind kleiner, manchmal auch größer als im Mietvertrag angegeben. Das führt immer wieder zum Streit darüber, welche Auswirkungen das auf das Recht auf Mietminderung, Mieterhöhungen und Betriebskosten hat.

“Eine Gesetzesänderung haben Union und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart”, erläutert Piotr Malachowski vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucher (BMJV) in Berlin: “Im Vertrag wurde festgelegt, dass in Zukunft nur die tatsächliche Wohn- beziehungsweise Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche – zum Beispiel für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten – sein kann.” Ein entsprechender Referentenentwurf werde zurzeit im Justizministerium im zweiten Reformgesetz des Mietrechts formuliert. “Ob der Referentenentwurf dann eine Toleranzgrenze enthalten wird, ist noch nicht abzusehen. Wann der Bundestag die Reform beschließen wird und sie in Kraft tritt, ist noch offen”, sagt Malachowski. Der Mieterbund rechnet noch im 1. Quartal 2016 damit.

http://www.sueddeutsche.de/geld/mietrechtsreform-die-fakten-zaehlen-1.2879553