Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

tagesschau.de am 18.03.2016: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß!

Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muss weiterhin den neuen Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Zuvor waren bereits mehrere Klagen auf Länderebene gescheitert.

https://www.tagesschau.de/inland/rundfunk-105.html