Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

DAWR am 29.02.2016: Info Hundebiss!

Tierhalterhaftung: Wann ein Hundehalter für einen Hundebiss haftet – die Rechtslage bei Hundebissen

Herrchen haftet – Informationen zur Haftung bei Hundebissen

Wenn der Hund beißt, haftet in der Regel sein Herrchen für die Folgen. Dies betrifft zum einen die finanziellen Folgen. Zum anderen kann ein Hundebiss auch strafrechtliche Konsequenzen für den Halterdes Tieres nach sich ziehen. Wenn er den Hundebiss hätte verhindern können, kommt eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Frage.

http://www.anwaltsregister.de/Fachbeitraege/Tierhalterhaftung_Wann_ein_Hundehalter_fuer_einen_Hundebiss_haftet_-_die_Rechtslage_bei_Hundebissen.d2098.html