Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

Finanztip am 21.03.2016: Checkliste Todesfall – Was Sie tun müssen, wenn jemand gestorben ist!

Stirbt ein geliebter Mensch, möchten sich vermutlich die wenigsten Hinterbliebenen in ihrer Trauer sofort mit Finanzfragen und Versicherungen beschäftigen. Doch trotz des Gefühlschaos’ gibt es viele Dinge, um die sich Angehörige nach einem Todesfall kümmern müssen – von der Beerdigung bis hin zum Nachlass. Aber was ist in dieser schwierigen Situation wirklich dringend und was kann warten? Als Gedankenstütze haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Aufgaben zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze:

Nach einem Todesfall sollten Hinterbliebene zunächst die wichtigsten Unterlagen zusammensuchen und einen Bestatter beauftragen.

Hatte der Verstorbene eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung, müssen Sie diese unverzüglich informieren. Sonst riskieren Sie, dass der Versicherer die Zahlung verweigert.

Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall müssen Sie beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragen.

Wohnte der Verstorbene zur Miete, sollten die Hinterbliebenen zügig schriftlich kündigen. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters, es gilt weiter die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/todesfall/#ixzz44Hd1MerD