Berliner Morgenpost am 27.06.2016 – Mietrecht: Undichte Fenster im Altbau
Es zieht, die Fenster sind undicht oder lassen sich nur schlecht schließen. Geht es um einen Altbau, ist eine Mietminderung nicht immer möglich.
http://www.morgenpost.de/lifestyle/wohnen/article207735433/Mietrecht-Undichte-Fenster-im-Altbau.html