Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

finanztip.de am 16.09.2016: Patientenverfügung – Selbstbestimmt für den Krankheitsfall entscheiden

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen zu treffen sind, falls Sie sich zum Beispiel selbst nicht mehr äußern können.
  • Der Patientenwille ist für den Arzt maßgeblich.
  • Er prüft, welche ärztlichen Maßnahmen in Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten angezeigt sind.
  • Diese muss er unter Berücksichtigung der Patientenverfügung in einem Gespräch mit einem Betreuer oder Bevollmächtigten abstimmen und dann umsetzen.
  • Dazu muss die Patientenverfügung aber wirksam sein. Der Bundesgerichtshof hat ein oft verwendetes Muster für unwirksam erklärt, da es zu allgemeine Formulierungen enthält (Beschluss vom 6. Juli 2016,Az. XII ZB 61/16).
  • Selbst ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt. Die Ehepartner müssen sich schriftlich in einerVorsorgevollmacht gegenseitig bestimmen.
  • Einige Rechtsschutzversicherungen bieten als zusätzlichen Service für den Versicherten ein Vorsorgepaket inklusive Patientenverfügung an.

So gehen Sie vor:

  • Wenn Sie Ihre Patientenverfügung selbst erstellen wollen, empfehlen wir das Muster des Bundesjustizministeriums.
  • Sie können auch mithilfe eines Rechtsdienstleisters ihre Verfügung erstellen. Wir empfehlen den Anbieter Patientenverfügungplus*. Dort bekommen Sie mithilfe eines gut verständlichen Frage-Antwort-Systems ein individualisiertes Vorsorgepaket mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,Betreuungs- und Sorgerechtsverfügung. Der Preis von 47 Euro ist aus unserer Sicht fair.
  • Soll Sie ein Rechtsanwalt beraten und die Patientenverfügung für Sie erstellen, empfehlen wir den Anbieter Advocado*. Der vermittelt einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Umgebung zu einem Festpreis von 199 Euro. Für eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht ist der Preis aus unserer Sicht angemessen.
  • Wer bereits eine Patientenverfügung erstellt hat, sollte überprüfen oder überprüfen lassen, ob sie den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht.

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