haufe.de am 07.12.2016: Vermieter muss bei Belegeinsicht Originale vorlegen
LG Kempten – 53 S 740/16, Urteil v. 16.11.2016: Nach einer Betriebskostenabrechnung kann der Mieter Einsicht in die Original-Abrechnungsbelege verlangen. Er muss sich auch dann nicht mit Kopien begnügen, wenn die Wohnung weit vom Sitz des Vermieters entfernt liegt, so das LG Kempten.