Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

haufe.de am 07.12.2016: Vermieter muss bei Belegeinsicht Originale vorlegen

LG Kempten – 53 S 740/16, Urteil v. 16.11.2016: Nach einer Betriebskostenabrechnung kann der Mieter Einsicht in die Original-Abrechnungsbelege verlangen. Er muss sich auch dann nicht mit Kopien begnügen, wenn die Wohnung weit vom Sitz des Vermieters entfernt liegt, so das LG Kempten.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vermieter-muss-bei-belegeinsicht-originale-vorlegen_258_389020.html