Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

freiepresse.de am 04.12.2016: Lichterkette darf im Balkonbereich angebracht werden

Überall blinkt und blitzt es in der Vorweihnachtszeit von Fenstern und Balkonen. Manchem Vermieter gefällt die Dekoration womöglich nicht. Doch seine rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Mietern sind beschränkt, wie entsprechende Urteile zeigen.

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