Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

haufe.de am 07.12.2016: Begriff und Wesen der Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind Instandsetzungsarbeiten, die erforderlich sind, um ein verschlechtertes Aussehen der Mieträume zu beseitigen. Wer diese ausführen muss, hängt vom Inhalt des Mietvertrages ab. Im März 2015 hat der BGH wichtige Punkte seiner Rechtsprechung hierzu geändert.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/schoenheitsreparaturen/begriff-und-wesen_258_142028.html