Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften müssen Mieterhöhungen zurücknehmen
Mieterhöhungsbegehren der Gewobag im Schöneberger Norden zum 01.01.2017
Der Quartiersrat Schöneberger Norden wandte sich mit einem Offenen Brief am 24.01.2017 u. a. an den Senat, die Fraktionen im Abgeordnetenhaus sowie den Vorstand der Gewobag und forderte die Rücknahme von Gewobag-Mieterhöhungsverlangen (Quelle: http://schoeneberger-norden.de/Offener-Brief-QR-GEWOBAG-Mieterhoehungen.4706.0.html). Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag hatte während der Koalitionsverhandlungen gegenüber Mietern im Schöneberger Norden mehr als 400 Mieterhöhungsverlangen ausgesprochen, mit denen sie die Nettokaltmiete zum 01.01.2017 zum Teil über 13 % erhöhte. Kurze Zeit später vereinbarte „Rot-Rot-Grün” in seiner Koalitionsvereinbarung (Seite 29, Quelle: Koalitionsvereinbarung 2016-2021) zu den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und damit auch zur Gewobag: „Als Sofortmaßnahmen werden die Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt.“ Trotz dieser Vereinbarung nahm die Gewobag ihre Mieterhöhungen nicht zurück. … weiterlesen
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