Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen – 5 C 449/16, Urteil v. 17.10.2016: Baumfällkosten sind keine Betriebskosten
haufe.de am 20.02.2017: Kosten für Baumfällung nicht als Betriebskosten umlegbar
Lässt der Vermieter einen Baum fällen, sind die hierfür anfallenden Kosten keine Betriebskosten, so mehrere Amtsgerichte. Die Baumfällkosten sind daher nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegbar.