Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

WISO-Tipp am 20.03.2017: Videoüberwachung – was ist erlaubt?

2015 gab es rund 170.000 Wohnungseinbrüche in Deutschland. Anlass für etliche Immobilienbesitzer, eine Überwachungskamera am und im Haus zu installieren. Ist das ohne weiteres erlaubt?

Landgericht Berlin – 67 S 82/15, Urteil vom 28.10.2015:

  • Streitfall: Ein Mieter wohnt seit 2007 in einem Mietshaus. Seit März 2014 befand sich im Eingangsbereich eine Videoüberwachungsanlage. Nach Begutachtung der Kameras durch das Gericht konnte festgestellt werden, dass diese nicht funktionstüchtig sind und somit lediglich eine Attrappe zur Abschreckung darstellen sollten. Der Kläger bestand dennoch auf Entfernung der Überwachungsattrappe und Unterlassung der Anbringung.
  • Urteil: Die Kammer hat grundsätzlich entschieden, dass eine Kameraüberwachung nur bei überragendem Interesse des Vermieters zu dulden ist (Urteil vom 04.Oktober 2010 – Az. 67S 592/09). Die Attrappen sind mit einer tatsächlichen Überwachung gleichzustellen (BGH Urteil vom 16. März 2010 – Az VI ZR 176/09). Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann auch nicht durch sogenannte „Vorfälle“ im Haus gerechtfertigt werden, da diese lediglich leichtere Diebstähle und Sachbeschädigung darstellen. So wurde dem Anspruch des Klägers auf Entfernung der Kamera-Attrappen stattgegeben.

https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/videoueberwachung-was-ist-erlaubt-100.html