Pressemitteilung 36/2017

Bundesgerichtshof gibt bisherige Rechtsprechung zum Umgang mit Wohnraumkündigungen wegen sog. Berufs- oder Geschäftsbedarfs auf und stärkt damit Mieterrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 45/16, Urteil vom 29.03.2017) verschärft die Voraussetzungen für eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter zum Zwecke der Eigennutzung zu (frei-)beruflichen oder gewerblichen Zwecken. Diese ist nur zulässig, wenn der Fortbestand des Wohnraummietverhältnisses für den Vermieter einen Nachteil von einigem Gewicht darstellt … weiterlesen

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