Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 29.05.2017: Asbest – Deutsche Wohnen gewährt Spandauerin Mietminderung erst ab Kenntnis des Asbestmangels

Deutsche Wohnen Kundenservice GmbH übergeht Asbestrechtsprechung des Amtsgerichts Spandau und des Landgerichts Berlin. Der Berliner Senat sollte einen Klagefonds einrichten, um die Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bauen/asbest-deutsche-wohnen-gewaehrt-spandauerin-mietminderung-erst-ab-kenntnis-des-asbestmangels-d126096.html