Archiv für den Monat: September 2017

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:


DER TAGESSPIEGEL am 19.09.2017: Mietpreise in Berlin 
– Reform des Mietspiegels spielt Vermietern in die Karten

Der Mietspiegel soll objektiver werden. Doch mit seiner Reform riskiert der Senat die nächsten Erhöhungswellen. Gegen steigende Mieten gibt es andere Hilfsmittel. Ein Kommentar.

Heimlich, still und leise hat der Senat ihn vorbereitet, seinen Eingriff in den Mietspiegel. Vermieter und Mieter ziehen mit. Die Arbeitsgruppe ist auf Kurs, die Guerilla-Taktik der Stadtentwicklungssenatorin aufgegangen.

http://www.tagesspiegel.de/politik/mietpreise-in-berlin-reform-des-mietspiegels-spielt-vermietern-in-die-karten/20344654.html

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 21.09.2017: Geschätzte 170.000 Behandlungsfehler pro Jahr

Nachlese zum 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 20.09.2017 – „Meine Rechte als Patient“

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht sowie Ärztin Dr. med. Britta Konradt zu Gast beim AMV

Am 20.09.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Meine Rechte als Patient“.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Frau Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht sowie Ärztin Dr. med. Britta Konradt zu dem Thema „Meine Rechte als Patient“ und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Die Veranstaltung war mit 27 Verbraucherinnen und Verbrauchern gut besucht.

170.000 Behandlungsfehler pro Jahr

Bis zu 170.000 Behandlungsfehler unterlaufen jedes Jahr in Deutschland, schätzt das Bundesgesundheitsministerium. Es kommt jährlich zu 5 mal mehr Toten durch Behandlungsfehler als durch Verkehrsunfälle.

Der AMV dankt ausdrücklich Frau Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht sowie Ärztin Dr. med. Britta Konradt für ihren äußerst praxisnahen und informativen Vortrag, der bei den anwesenden Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr gut ankam und mit viel Applaus bedacht wurde.

Vorschau auf den 26. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 18.10.2017

Der 26. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 18.10.2017 statt und widmet sich dem Thema „Schutz vor Trickbetrug im Alter“. Referieren wird ein Ansprechpartner für Seniorensicherheit des LKA Präv 2.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/geschaetzte-170-000-behandlungsfehler-pro-jahr/

Aus der Rubrik “Mietenentwicklung”:

rbb24.de am 19.09.2017: Trotz Deckelung in Berlin – Mieterverein klagt über “massive Welle” von Mieterhöhungen 

Bei Neuvermietungen kassieren die Vermieter in Berlin mehr, als sie dürfen – das ist die Bilanz des Mietervereins vom Dienstag. Überhaupt würden sich viele Wohnungsbesitzer einen “kräftigen Schluck aus der Pulle” genehmigen, so Geschäftsführer Wild.

Der Berliner Mieterverein beklagt eine “massive Welle” von Mieterhöhungen in den vergangenen Monaten. Viele Vermieter hätten einen “kräftigen Schluck aus der Pulle” genommen, sagte Geschäftsführer Reiner Wild am Dienstag – und zwar auf Grundlage des im Mai vorgestellten neuen Mietspiegels 2017.

Aus der Rubrik “Mietenentwicklung”:

INFOradio am 19.09.2017 – Wild: “Mietspiegel 2017 hat Preise in die Höhe getrieben”

Der Berliner Mieterverein beklagt, dass nach Erscheinen des Mietspiegels 2017 teilweise massiv und auf breitem Fuß Mietpreise in die Höhe geschnellt sind. Das bestätigt nun auch eine Analyse des Mietervereins. Geschäftsführer Reiner Wild hinterfragt daher im Inforadio: “Taugt der Mietspiegel in dieser Form noch als Instrument zur Befriedung am Wohnungsmarkt?” Im aktuellen Wahlkampf spiele übrigens die Mietpolitik kaum eine Rolle, beklagt Wild – und fordert von der künftigen Bundesregierung deutliche Korrekturen für Mieter. Bislang stelle sich da die Union quer, sagt er.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201709/19/164127.html

Aus der Rubrik “Immobilien-Transaktionen”:

Spandauer Volksblatt am 19.09.2017: ADO Properties S.A. – Immobilien-Transaktion mit Mietsteigerungspotenzial von bis zu 86 %

ADO Properties S.A. erwirbt in mehreren Transaktionen 1.594 Einheiten in Berlin

Die aktuellen Ist-Mieten für die erworbenen Wohnungen liegen zwischen EUR 4,20 qm/Monat und EUR 7,90 qm/Monat. Die Leerstandsrate der Objekte liegt im Durchschnitt bei 3,2%. ADO Properties geht davon aus, dass bei Neuvermietungen Mietpreise zwischen EUR 6,50 qm/Monat und EUR 11,00 qm/Monat erzielt werden können. Dies entspricht einem Steigerungspotenzial von bis zu 86%; das durchschnittliche Potential liegt bei 42%. Die jährliche Nettokaltmiete des Portfolios beträgt zum Zeitpunkt des Erwerbs rund EUR 9,2 Millionen.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bauen/ado-properties-sa-immobilien-transaktion-mit-mietsteigerungspotenzial-von-bis-zu-86-d133375.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Setzt die Mietpreisbremse eine qualifizierte Rüge voraus, in der der Mieter die Zulässigkeit der vereinbarten Miete vor einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter tatsächlich geprüft und sich mit den preisbildenden Faktoren in seiner Rüge qualifiziert auseinander gesetzt hat?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 149/17, Beschluss vom 14.09.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. 1. wie folgt aus: “§ 556g Abs. 2 Satz 1 BGB schließt Ansprüche, die auf einen Verstoß gegen die §§ 556d und 556e BGB gestützt sind, für Zeiträume vor Ausspruch und Zugang einer qualifizierten Rüge des Mieters aus. An einer solchen Rüge fehlte es hier, auch wenn sich die Klägerin mit Schreiben vom 19. Januar 2016 auf einen Verstoß gegen die “gesetzlichen Vorschriften zur Mietpreisbegrenzung” berufen hat.

Die in § 556g Abs. 2 Satz 2 BGB begründete Pflicht zur Darlegung konkreter Umstände verlangt, dass der Mieter die Zulässigkeit der vereinbarten Miete vor einer Auseinandersetzung mit dem Vermieter tatsächlich prüft und sich mit den preisbildenden Faktoren in seiner Rüge qualifiziert auseinander setzt (vgl. BT-Drucks. 18/3121, S. 33). Diesen Anforderungen wird das Schreiben der Klägerin vom 19. Januar 2016 nicht gerecht, da es weder die nach ihrer Auffassung zulässige Miete beziffert noch die dafür preisbildenden Faktoren – des Berliner Mietspiegels 2015 – benennt. Nichts anderes folgt aus § 20 Nr. 1 des Mietvertrages vom 20. August 2015, ausweislich dessen im Falle der vollständigen oder teilweisen Unwirksamkeit des Vertrages “die entsprechenden gesetzlichen Regelungen an deren Stelle treten”. Das sind – wie das Amtsgericht zutreffend erkannt hat – die §§ 556d ff. BGB mit ihrer in § 556g Abs. 2 BGB anspruchsbegründend formulierten Verpflichtung zum vorherigen Zugang einer qualifizierten Rüge. Dieser hat die Klägerin nicht genügt. Keine ihr günstigere Beurteilung folgt aus der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB, die nur anwendbar ist, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommender Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Auslegungszweifel verbleibt, da mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 14. Juni 2017 – IV ZR 161/16NJW-RR 2017, 992). Auch daran fehlt es bei der in § 20 Nr. 1 des Mietvertrages getroffenen Regelung.”

Pressemitteilung 72/2017

Geschätzte 170.000 Behandlungsfehler pro Jahr

Nachlese zum 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 20.09.2017 – „Meine Rechte als Patient”

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht sowie Ärztin Dr. med. Britta Konradt zu Gast beim AMV

Am 20.09.2017 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 25. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Meine Rechte als Patient”.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Frau Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht sowie Ärztin Dr. med. Britta Konradt zu dem Thema „Meine Rechte als Patient” und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Die Veranstaltung war mit 27 Verbraucherinnen und Verbrauchern gut besucht. … weiterlesen

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 17.09.2017: Wohnungspolitik in Berlin – Senat plant Angriff auf den Mietspiegel

Der Senat stellt das System zur Wohnlagen-Bewertung um. Kritiker warnen vor der Aufwertung von weiten Teilen der Innenstadt.

„Die Arbeitsgruppe Mietspiegel hat entschieden, die Wohnlageeinstufung im Mietspiegel 2019 durch eine flächendeckende und datenbasierte Aktualisierung durchzuführen“. Künftig würden Wohnlagen „auf Basis eines statistischen Verfahrens ermittelt, das eine objektive Lagebeurteilung ermöglicht“.

Kommentieren will die Verwaltung von Senatorin Katrin Lompscher (Linke) die Entscheidung nicht. Bei der Umstellung handle es sich um einen „aufwändigen und langwierigen Prozess“. Mit den Partnern der Arbeitsgruppe Mietspiegel sei vereinbart, die Diskussionen nicht zu kommentieren.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungspolitik-in-berlin-senat-plant-angriff-auf-den-mietspiegel/20337144.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 17.09.2017: Bima-Chef Jürgen Gehb – “Berlin sollte Millionenbetrag lieber in den Neubau stecken”

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gilt oft als Hindernis für preiswertes Wohnen. Bima-Chef Jürgen Gehb sieht das ganz anders.

Wer glaubt, dass die Bima die Wohnungsnot in Berlin oder in anderen Städten mit vergleichbaren Sorgen über eine homöopathische Dosis hinaus auch nur lindern könne, der täuscht sich gewaltig. Unser Wohnungsbestand in Berlin entspricht etwa 0,25 Prozent des Gesamtbestandes in der Stadt, bundesweit sogar nur 0,1 Prozent. Im Übrigen sind diese Wohnungen ja bereits mit Mietern belegt, die zudem einen Mietzins entrichten, der deutlich unter dem Mietpreisspiegelniveau liegt. Welche Not sollte also mit solchen Wohnungen gelindert werden, wenn anstatt die Bima die Stadt Berlin Eigentümerin und damit Vermieterin ist?

Der Durchschnittsmietpreis liegt bei 5,80 Euro je Quadratmeter und Monat und damit deutlich unter dem gemittelten Wert von 6,39 Euro, die der Berliner Mietspiegel ausweist. Wohnungssuchende haben also gar nichts davon, wenn Berlin Geld für fair vermietete Wohnungen ausgibt. Berlin sollte den sicher dreistelligen Millionenbetrag also lieber in den Neubau stecken …

https://www.morgenpost.de/berlin/article211945923/Berlin-sollte-Millionenbetrag-lieber-in-den-Neubau-stecken.html