Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist bei einem Mieterhöhungsbegehren die Einordnung der Wohnung in eine falsche Altersgruppe ein formeller Fehler?

Die Antwort des Amtsgerichts Köln (AG Köln – 208 C 454/15, Urteil vom 07.04.2017) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Köln in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: ” Soweit nach dem Sachverständigengutachten im Erhöhungsbegehren die Wohnung in die falsche Altersgruppe (5 statt richtig 3) eingeordnet wurde, machte dies das Begehren nicht formal unwirksam. Eine Anordnung in die falsche Gruppe ist nur ein materieller Fehler (vgl. BGH WuM 2009, 239).”