Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


n-tv.de am 18.01.2018: Achtung, Mieterhöhung – 
So reagieren Sie richtig

Wohnen wird immer teurer. Auch in diesem Jahr wird sich an diesem Trend vermutlich nichts ändern. Was aber tun, wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert? Können Mieter sich dagegen wehren?

Die Mieterhöhung wird nur mit Zustimmung des Mieters wirksam. Um abzuklären, ob er zustimmen muss oder nicht, hat er eine Prüf- und Überlegungszeit von zwei bis drei Monaten, und zwar den Rest des Monats, in dem er die Mieterhöhung erhalten hat, und die beiden nachfolgenden Monate. Bei einer im Februar verschickten Mieterhöhung endet die Zustimmungsfrist am 30. April.

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