Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:


Landgericht Berlin 
(LG Berlin – 18 S 308/13, Urteil vom 17.01.2018)

Balkone zählen in Berlin nur zu einem Viertel als Wohnfläche

In Berlin fließen Balkone nur mit einem Viertel ihrer Fläche in die Berechnung der Wohnfläche ein, so das LG Berlin. Dass viele private Vermieter Balkone zur Hälfte berücksichtigen, begründe keine andere örtliche Verkehrssitte.

Das Urteil des LG Berlin ist nicht rechtskräftig. Voraussichtlich hat der BGH das letzte Wort zu der Frage, wie Balkone in die Wohnfläche einfließen. Dort ist die Revision der Vermieterin unter dem Aktenzeichen VIII ZR 33/18 anhängig.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/balkon-wohnflaeche_258_443576.html