Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist für das Vorliegen des Merkmals Fahrradabstellmöglichkeit nach dem Berliner Mietspiegel 2015 allein, ob eine Fahrradabstellmöglichkeit außerhalb der eigenen angemieteten (Keller-)Räume besteht?

Die Antwort des Amtsgerichts Wedding (AG Wedding – 8a C 74/17, Urteil vom 05.07.2017) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Wedding in seiner vorgenannten Entscheidung unter 1. wie folgt aus: “Die Bewertung des Gebäudes fällt hingegen negativ aus, da keine Fahrradabstellmöglichkeit vorhanden ist. Der Hinweis der Beklagten auf den Keller der Kläger geht ins Leere, denn entscheidend für das Vorliegen dieses Merkmals ist allein, ob eine Fahrradabstellmöglichkeit außerhalb der eigenen angemieteten (Keller-)Räume besteht.”