Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 22.03.2018: Ferienwohnungen in Belrin – Private Vermieter können Wohnung nun leichter untervermieten

Die Vermietung von Ferienwohnungen wird in Berlin neu geregelt. Das hat das Abgeordnetenhaus am 22.03.2018 beschlossen.

Für Privatleute in Berlin soll es künftig leichter möglich sein, ihre Wohnung zeitweise an Feriengäste unterzuvermieten. Die Weitervermietung von Wohnraum als Geschäftsmodell hingegen soll so weit wie möglich unterbunden werden. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Linke und Grüne eine entsprechende Gesetzesnovelle. Sie soll zum 1. Mai in Kraft treten.

Demnach müssen Berliner auch in Zukunft eine Genehmigung bei ihrem Bezirksamt einholen, wenn sie beim sogenannten Homesharing etwa über Internetportale mitmachen wollen. Laut Gesetz sind solche Genehmigungen in der Regel zu erteilen, wenn der Anbieter die Räume weiter als Hauptwohnwohnung nutzt. Bisher hatten sie eher Ausnahmecharakter, weshalb etliche Menschen “schwarz” untervermieten.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213795317/Private-Vermieter-koennen-Wohnung-nun-leichter-untervermieten.html