Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:


DER TAGESSPIEGEL am 03.07.2018: Kampf gegen Zweckentfremdung von Wohnraum 
– Berlin in fremden Betten

Wer in Berlin seine Wohnung an Feriengäste vermietet, ist unter Druck. Doch Zimmervermittler wie Airbnb geben den Kampf gegen die Regeln nicht auf.

„Von rund 7800 zweckentfremdeten Wohnungen, die wir dem Markt zurückgeführt haben, waren rund 3900 Ferienwohnungen“, sagt Sebastian Scheel (Linke). Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist ein erklärter Gegner dieser Art des Nebenerwerbs und digitaler Vermittler des Vermietungsbusinesses wie Airbnb. „Mit Ferienwohnungen kann man in vier Monaten die reguläre Miete eines ganzen Jahres einnehmen“. In London und Barcelona mieteten deshalb Menschen Zweit-, Dritt- und Viertwohungen, um an deren Vermietung an Feriengäste zu verdienen. So würden immer mehr Wohnungen dem regulären Markt entzogen, das Geschäft treibe die Mieten in die Höhe und verschärfe die Wohnungsnot.

Deshalb hatte der Senat mit Wirkung zum 1. Mai das Gesetz zur Bekämpfung dieser „Zweckentfremdung“ verschärft. Rot-rot-grün will damit vor allem den grauen Wohnungsmarkt austrocknen und Vermieter „sichtbar machen“. Jeder, der seine Wohnung an Feriengäste vermieten will, muss nun beim Bezirksamt eine Genehmigung einholen und sich registrieren lassen. Er bekommt dann eine Nummer und muss Buch führen über seine Ferienwohnung. Nur bei Zweitwohnungen ist eine Vermietung für 90 Tage im Jahr zulässig. Aber auch das muss angezeigt werden.

Und die Wohnungsmarktexpertin der Grünen Katrin Schmidberger ruft die Bezirke dazu auf „ernst zu machen“ und die Auseinandersetzung mit Airbnb zu suchen: „Notfalls können sie Strafzahlungen von 500 000 Euro verhängen“. Ziel der Maßnahmen zur Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots sei es, „dass alle Anzeigen offline gestellt werden, die keine Registrierungsnummer haben“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-zweckentfremdung-von-wohnraum-berlin-in-fremden-betten/22738160.html