Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Zeitung am 21.08.2018 – Milieuschutzgebiete: Berlin nutzt Vorkaufsrecht – Mieter müssen trotzdem mehr zahlen

Die Bewohner von Häusern, die das Land Berlin von privaten Eigentümern erwirbt, sind nicht immer vor deutlichen Mieterhöhungen geschützt. Eigentlich sind Mietsteigerungen im Bestand der kommunalen Wohnungsgesellschaften auf zwei Prozent pro Jahr begrenzt – darauf hatten sich der Senat und die Unternehmen 2017 verständigt. Allerdings gab es in 6 der 24 Fälle, in denen die Bezirke bisher ein sogenanntes Vorkaufsrecht ausübten, also einem Viertel, „Abweichungen“ von dieser Kooperationsvereinbarung.

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