Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 24.09.2018: Siedlung Westend

“Schlechter Scherz”: Bezirk gibt ‘Deutsche Wohnen’ nach

Kritik am Verhandlungsergebnis zwischen Bezirk und Investor: Die Härtefallregelung soll sieben Jahre gelten.

So heißt es in der Ergänzung bezüglich der neun Euro-Regelung, dass „die Erhöhung der Nettokaltmiete für drei Jahre ab Mietbeginn im Mietvertrag ausgeschlossen“ wird. Weiter wird ausgeführt: „Für diejenigen Bestandsmietverhältnisse, in denen die Härtefallregelung eingreift, wird die Erhöhung der Nettokaltmiete für sieben Jahre ab Mietbeginn im Mietvertrag ausgeschlossen.“ Das Einkommen solle nur einmalig vor Abschluss des Mietvertrags geprüft und Veränderungen des Einkommens nach Abschluss unberücksichtigt bleiben.

„Dass die Härtefallregelung nicht im Sinne eines grundsätzlichen Anspruchs geregelt wird, ist nicht zufriedenstellend“, sagt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Er kritisiert, dass sie nicht neu greift, wenn sich die Einkommenssituation des Mieters nach Abschluss des Mietvertrags verschlechtert. Der Mieterverein plädierte bereits in der Vergangenheit dafür, die Kappungsgrenze dauerhaft festzuschreiben. Ein weiteres Problem sieht Wild darin, dass während der sieben Jahre nur die Erhöhung der Kaltmieten ausgeschlossen werden soll. „Denn auch bei den Betriebskosten kann es zu einer Steigerung kommen.“ Dadurch könnte die Miete im Ergebnis auch innerhalb der Frist die 30 Prozent übersteigen.

Und auch die Mieter, die nicht unter die Härtefallregelung fallen, hätten mit den drei Jahren nicht viel gewonnen, so Wild weiter. Denn vorher müssten sie eine Mietsteigerung von derzeit durchschnittlich sieben auf neun Euro pro Quadratmeter hinnehmen. Noch deutlicher wird die Linksfraktion und bezeichnet das Verhandlungsergebnis in einer Pressemitteilung als „schlechten Scherz“.

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