Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 20.03.2019: Geplantes Volksbegehren in Berlin – Wohnungswirtschaft stuft Enteignung als verfassungswidrig ein

Eine Initiative will große Wohnungskonzerne in Berlin enteignen, um die Mietenexplosion zu bremsen. Anfang April soll dafür ein Volksbegehren starten. Nun hält die Wohnungswirtschaft mit einem Gutachten gegen: Die Pläne seien verfassungswidrig.

Mit einem Gutachten hat sich die Berliner Wohnungswirtschaft gegen eine geplante Volksinitiative zur Enteignung von Wohnungskonzernen positioniert.

“Sowohl Grundgesetz als auch Berliner Landesverfassung stünden dem Vorhaben entgegen”, teilte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) am Mittwoch in Berlin mit. Er stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Helge Sodan von der FU Berlin [externer Link zum 108-seitigen Gutachten]. Es sollte die Frage prüfen, ob das geplante Volksbegehren zur Enteignung rechtlich überhaupt zulässig ist.

BBU: Schlag gegen das Investitionsklima

Der Vergesellschaftung privater Wohnimmobilien stehen demnach die Eigentumsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz entgegen. Laut BBU wäre eine Umsetzung zudem mit enormen finanziellen Belastungen und Risiken verbunden und ein fataler Schlag gegen das Investitionsklima. Außerdem würden durch das Vorhaben keine zusätzlichen Wohnungen entstehen.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/03/enteignung-wohnungen-berlin-gutachten-verfassungswidrig.html