Pressemitteilung 07/2019

Land Berlin zahlt AMV-Mitgliedsbeiträge

Wer im Rahmen der AV-Wohnen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht, muss, wenn mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, in Zukunft den Beitrag für den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. nicht mehr selber zahlen.

Die Mitgliedsbeiträge für den AMV werden für diese leistungsberechtigten Personen ab sofort vom Land Berlin übernommen. Das gilt auch für den Rechtsschutz. Wer einen mietrechtlichen Beratungsbedarf hat (bspw. Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Mieterhöhung, Modernisierung, Kündigung, Mietmangel etc.) und Mietzuschüsse erhält, muss die Mitgliedsbeiträge zukünftig nicht mehr selbst tragen.  

Das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten als zuständiger Leistungsträger zahlen nach einer entsprechenden Zustimmung den Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an den AMV.

Damit entlastet das Land Berlin einkommensschwache Haushalte finanziell und stellt sicher, dass ausschließlich rechtmäßig erhobene Forderungen des Vermieters gegenüber den leistungsempfangenden Personen erbracht werden und unberechtigte Kündigungen nicht zur Wohnungslosigkeit oder einem Umzug aus dem gewohnten Umfeld führen.

Erforderlich für eine Beitragsübernahme durch das Land Berlin ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Leistungsträgers (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten). Diese muss der Leistungsbezieher dem AMV vorlegen.

Wer schon Mitglied im AMV ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, kann sich die Zustimmungserklärung holen, wenn ein konkreter Beratungsbedarf eintritt. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Berliner Senat gezahlt.

Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber im Einzelfall um ein Jahr verlängert werden.

Der AMV steht Leistungsberechtigten ab Vorlage der Zustimmungserklärung des Leistungsträgers mit Rat und Tat zur Seite, berät und übernimmt den außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Vermieterseite.

In der Mitgliedschaft ist auch eine Gruppenmietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen bei der ARAG SE enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird durch die ARAG das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt, und zwar ohne Selbstbeteiligung.

Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.: „Diese Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz und zur Unterstützung von Berliner Mieterinnen und Mietern. Ich freue mich, dass der AMV in Zukunft Berlinerinnen und Berliner mit einem niedrigen Haushaltsbudget, die sich ohne diese Vereinbarung unter Umständen keine entsprechende Rechtsberatung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten leisten könnten, unterstützen kann. Nun müssen Mieterinnen und Mieter, die Sozialleistungen beziehen, nicht mehr auf rechtliche Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte verzichten.“

Näheres unter

https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.796287.php

Berlin, den 26.03.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

 

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