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stern.de am 12.04.2019: Berliner Landgericht – Brisantes Mieterhöhungsurteil: Deutsche Wohnen darf Mietspiegel ignorieren

Neuer Zündstoff beim Thema überhöhte Mieten: Das Landgericht Berlin hält Mieterhöhungen, die über den Berliner Mietspiegel hinausgehen, für rechtens. Geklagt hatte ausgerechnet eine Tochterfirma der Deutsche Wohnen. Was bedeutet das Urteil?

Die Mietspiegel sollen Mietwucher in den Städten verhindern. Neun von zehn Großstädten über 100.000 Einwohnern verfügen über das Instrument, die darin erhobenen ortsüblichen Vergleichsmieten sind wesentlicher Maßstab für Mieterhöhungen. Doch ausgerechnet in Berlin gibt es nun große Unsicherheit, was der Mietspiegel noch wert ist. Denn das Landgericht Berlin hat den örtlichen Mietspiegel aus dem Jahr 2015 in einem Urteil de facto für ungültig erklärt (AZ: 63 S 230/16).

Geklagt hatte mit der Gehag eine Tochterfirma der Deutsche Wohnen, die in der Hauptstadt ohnehin zum Feindbild Nummer 1 in Sachen überhöhte Mieten aufgestiegen ist und im Zentrum der Debatte um Enteignungen von Wohnungskonzernen steht. Die Gehag hatte einen Mieter aus Berlin-Zehlendorf vor Gericht gezogen, um eine strittige Mieterhöhung durchzusetzen. Das Landgericht Berlin erklärte nicht nur die konkrete Erhöhung für rechtens, sondern auch, dass der “Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage darstellt”, wie der Tagesspiegel aus dem Urteil zitiert. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hatte zuvor ausgeführt, dass der Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.

Für die Deutsche Wohnen ist das ein Erfolg, der über den Einzelfall hinausgeht. Der umstrittene Konzern hatte in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass er den Berliner Mietspiegel für angreifbar und nicht rechtssicher hält. Deshalb hat er für einige Mieterhöhungen statt dem Mietspiegel eigene Vergleichswohnungen als Bezugsgröße herangezogen – auch wenn im konkreten Fall die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel begründet worden sei, wie die Deutsche Wohnen dem Tagesspiegel erklärte.

Mietervertreter kritisieren Rechtsunsicherheit

Mietervertreter kritisierten das Urteil. “Der Umstand, dass die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin den Berliner Mietspiegel 2015 nicht anwendet, sondern ein teures Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholt, ist eine Katastrophe für Berlins Mieterinnen und Mieter”, sagt Marcel Eupen, Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbunds. “Denn diese Vorgehensweise führt zu einer extremen Rechtsunsicherheit über die Anwendung des Mietspiegels und damit zu einer Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter.”

Ob der Berliner Mietspiegel vor Gericht Bestand hat, kann derzeit offenbar davon abhängen, an welchen Richter man gerät. Außerdem ist unklar, wie Richter und Gutachter den derzeit aktuellen Mietspiegel 2017 beurteilen, der laut Tagesspiegel anders erhoben wurde, als der im aktuellen Urteil maßgebliche von 2015.

https://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/mieterhoehung–deutsche-wohnen-darf-mietspiegel-ignorieren-8664770.html