Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 26.04.2019: FDP macht Tempo gegen Enteignungen

Der Berliner Landesverband legt einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor.

Die Berliner FDP macht Tempo für die Abschaffung des Enteignungsparagrafen im Grundgesetz. Der Landesverband hat dazu einen Antrag vorgelegt, den der Bundesparteitag beschließen soll. „Artikel 15 des Grundgesetzes ist ein Relikt aus einer Zeit, als man sich noch die Frage stellte, ob wir zukünftig Sozialismus oder Marktwirtschaft zu unserem Leitbild machen“, sagte FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja am Freitag. „Dieser Artikel ist zurecht noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik angewendet worden, denn er öffnet Tor und Tür für willkürliche, staatliche Raubzüge.“

Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt die Enteignung von Grundstücken und Gebäuden. „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“, heißt es im Gesetz. Darauf berufen sich dieInitiatoren des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Sie fordern das Land Berlin auf, alle Eigentümer von mehr als 3000 Wohnungen in der Stadt zu enteignen, um den derzeit überhitzten Mietmarkt zu entspannen.

FDP fordert Abschaffung des EnteignungsparagrafenDagegen richtet sich breiter Widerstand. Die FDP fordert deswegen die Abschaffung des Artikels 15. „Der Schutz von Freiheits- und Eigentumsrechten muss oberstes Gebot des Gesetzgebers sein“, sagte Czaja zur Begründung. „Das wird auch ein vollkommen fehlgeleitetes Enteignungs-Volksbegehren nicht ändern.“

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