Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 27.05.2019: Kommentar zur Deutsche Wohnen – Vereinbarung überzeugt nicht

Ja, es ist grundsätzlich richtig, wenn die Berliner Bezirke mit der Deutsche Wohnen Vereinbarungen zur Mietentwicklung abschließen. Worauf sich der Bezirk Steglitz-Zehlendorf und die Deutsche Wohnen jetzt aber verständigt haben, das ist alles andere als überzeugend.

Deutsche Wohnen könnte wieder an Ansehen gewinnen

Und zwar deswegen, weil die Deutsche Wohnen beispielsweise zu Mieterhöhungen nach Modernisierungen Zusagen macht, die so ähnlich bereits seit Anfang des Jahres Gesetz sind. So sagt die Deutsche Wohnen etwa zu, die Miete nach einer Modernisierung um höchstens drei Euro je Quadratmeter in den nächsten acht Jahren anzuheben. Gesetzlich erlaubt sind Erhöhungen von maximal drei Euro für den Zeitraum von sechs Jahren. Die Deutsche Wohnen dehnt den Zeitraum bis zur nächsten Erhöhung also nur um zwei Jahre aus. Wobei dies nicht für Modernisierungen gilt, die sie „nicht zu vertreten“ hat, wie es in der Vereinbarung heißt. Das bedeutet: Wenn gesetzliche Auflagen umgesetzt werden, etwa zur Fassadendämmung, kann nach sechs Jahren die nächste Mieterhöhung kommen.

Dass die Deutsche Wohnen verspricht, Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen künftig nur auf Basis des Mietspiegels zu verlangen, klingt zwar gut, ist aber von der eigentlich notwendigen Akzeptanz des Werks weit entfernt. Nötig wäre, dass die Deutsche Wohnen den Mietspiegel als Instrument zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete anerkennt und die zulässige Miete je nach Ausstattung der Wohnung errechnet – nicht allein danach, ob die neue Miete noch innerhalb der erlaubte Preisspanne liegt. Wenn die Deutsche Wohnen das täte, könnte sie wieder an Ansehen gewinnen.

https://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kommentar-zur-deutsche-wohnen-vereinbarung-ueberzeugt-nicht-32602876